Lieber einmal zu oft aufs Urheberrecht hinweisen.
Urteil des AG Oldenburg vom 17.4.2015 8 C 8028/15
Vor einem Jahr wurde ein Webdesiger schuldig gesprochen. Er hatte seinem Auftraggeber nicht explizit gesagt, dass dieser mit der Nutzung von Kartenmaterial das Urheberrecht des Erstellers der Karte verletze.
Der Rechtsanwalt Wolfgang Kreider erklärte den Fall und nahm auf einige Kommentare Bezug. Tatsächlich ist das Urteil ungewöhnlich und erntet überall Kritik, denn der Webdesigner hatte entsprechende AGB …
Der Fall ging in Berufung und nun sind alle gespannt auf das Urteil.
Ich auch, denn als Grafikerin und Webdesignerin bin ich betroffen: Einerseits muss ich meine Auftraggeber*innen informieren – und andererseits bin ich selbst auch Urheberin und daran interessiert, dass niemand meine Werke (zu denen auch Sketchnotes gehören) ohne meine Einwilligung oder über das Vereinbarte hinaus verwendet. Denn ich verdiene mir damit meinen Lebensunterhalt.